Meinung: Fall Sarrazin – Meinungsfreiheit ja, Bundesbank, nein

von Christian Edom, Berlin, edomblog.wordpress.com

Bundesbank hat Verfassungsrang
Die Bundesbank ist eine Verfassungsinstiution aus Artikel 88 Grundgesetz. Sie ist kein Unternehmen. Eininnenpolitisches Spektakel nennt Artikel 88 nicht als Ziel der Bundesbank, sondern die Sicherung der Preistabilität ist als vorrangiges Ziel niedergelegt und verbrieft.

Eine Meinung muss sich frei dem Markt der Meinungen stellen
Sarrazin kann gern in Berlin auf dem freien Markt den Prediger vom Untergang und den sozialistischen Rassenkundler spielen und damit Geld verdienen, wenn er die Gesetze einhält.

Da Sarrazin in gefährlicher Tradition steht, ist es nicht zwingend nötig,  das Buch mit der ihm eigenen Satire zu lesen
Da gibt es „wunderbare“ Traditionen, in die Herr Sarrazin sich profund einordnet. Um das zu sehen, braucht man nicht zwingend dieses Buch, das andere mitgeschrieben und korregiert haben, lesen. Man braucht es weder kaufen noch zu lesen. Denn Sarrazin sprach selbst offen von seinem Hang zur Satire. Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit?

Muss man noch Text von Sarrazin studieren?
Tagelang Vorabdruck, mehere große Interviews in führenden Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Magazinen: Das reicht mehr als aus! Sarrazin und sein Umfeld hatten die PR voll überdreht.

Was ist das Fundament von Sarrazin?
Sarrazin hatte keine solide Substanz vorzuweisen, außer auf berechtige Sorgen und Gefühle bei den Menschen zu treffen, dass die Politik sie mit Integration und sozialen und kulturellen Spannungen allein und im Stich lasse.

Was tut Bundespräsident Wulff?
Auch hier müsste Bundespräsident Wulff Stellung beziehen. Lediglich eine „bunten Republik“ auszurufen, das reicht nicht aus. Wulff muss seine Antrittsrede jetzt verteidigen und vertreten, Farbe bekennen gegen Sarrazin. Steht Wulff für ein weltoffenes Deutschland ein? Steht Wulff zu Merkel?

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